Strafverteidigung & Opferschutz
Strafverteidigung
Wie schnell man mit dem Strafrecht in Berührung kommt, zeigt sich häufig bei Verkehrsunfällen. Hat man einen Verkehrsunfall verschuldet und wird hiebei eine Person verletzt, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben und zu einer Vorstrafe führen. Man denke nur an fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Imstichlassen eines Verletzten, Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung usw.
Aufgrund der möglichen strafrechtlichen Folgen ist es wichtig, sich von Anfang an durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dies gilt selbstverständlich nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch für andere Delikte. Ich vertrete Sie vor Polizei und Gericht, nehme Einsicht in die Akten, begleite Sie zu den Einvernahmen und bereite Sie auf den Prozess vor.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, ua darf die Schuld des Beschuldigten nicht als schwer anzusehen sein, hat die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung zurückzutreten (Diversion). Dies hat den Vorteil, dass man sich eine Vorstrafe erspart.
Opferschutz
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, können Sie sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen. Als Privatbeteiligter haben Sie zahlreiche Rechte wie zB das Recht, Fragen und Beweisanträge zu stellen. Als Ihr Privatbeteiligtenvertreter mache ich Ihre Ansprüche vor den Strafgerichten geltend.