Strafverteidigung & Opferschutz

Strafverteidigung

Wie schnell man mit dem Strafrecht in Berührung kommt, zeigt sich häufig bei Verkehrsunfällen. Hat man einen Verkehrsunfall verschuldet und wird hiebei eine Person verletzt, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben und zu einer Vorstrafe führen. Man denke nur an fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Imstichlassen eines Verletzten, Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung usw.

Aufgrund der möglichen strafrechtlichen Folgen ist es wichtig, sich von Anfang an durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen. Dies gilt selbstverständlich nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch für andere Delikte. Ich vertrete Sie vor Polizei und Gericht, nehme Einsicht in die Akten, begleite Sie zu den Ein­vernahmen und bereite Sie auf den Prozess vor.

Bei Vorliegen bestimmter Voraus­setzungen, ua darf die Schuld des Beschuldigten nicht als schwer anzusehen sein, hat die Staats­anwaltschaft von der Verfolgung zurückzutreten (Diversion). Dies hat den Vorteil, dass man sich eine Vorstrafe erspart.

Opferschutz

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, können Sie sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen. Als Privatbeteiligter haben Sie zahlreiche Rechte wie zB das Recht, Fragen und Beweisanträge zu stellen. Als Ihr Privatbeteiligtenvertreter mache ich Ihre Ansprüche vor den Strafgerichten geltend.

persönlichlich & individuell beraten

Auf der Suche nach einem Rechtsbeistand Ihres Vertrauens? Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Gemeinsam erarbeiten wir eine individuelle Lösung für Ihr Anliegen. Ich berate Sie gerne!