Urheberrecht und Urheberrechts­verletzungen

Patentrecht | Recht gegen Unlauteren Wettbewerb

Urheberrecht

Sie haben gerade eine schriftliche Aufforderung zur Unterlassung und Zahlung einer hohen Schaden­ersatz­forderung erhalten, weil Sie angeblich fremde Urheberrechte verletzt haben? Sie sind gerade dabei, eine Website einzurichten und wollen sichergehen, dass Sie nicht die Urheberrechte Dritter verletzen?

Copyright
Gerade im Internet kommt es häufig zu Urheberrechtsverletzungen. Ein Grund dafür ist, dass viele Internetnutzer glauben, ein Werk sei nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn dies z.B. durch ein Copyright-Zeichen ersichtlich ist. Ob ein Werk (z.B. ein Foto oder ein Liedtext) in Österreich urheber­rechtlichen Schutz genießt, hängt jedoch nicht davon ab, ob es mit einem Copyright-Vermerk versehen ist. Das Urheberrecht entsteht vielmehr bereits formfrei kraft Gesetzes mit der Schöpfung des Werks, vorausgesetzt das Werk erfüllt die Voraussetzungen des Urheberrechtsgesetzes. Ob der Urheber sein Werk mit einem Copyright-Vermerk kennzeichnet, ist hingegen für den urheberrechtlichen Schutz ohne Bedeutung.
Wenn Sie eine Unterlassungs­aufforderung (in Deutschland heißt es Abmahnung) wegen einer Urheberrechtsverletzung (z.B. wegen Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos ohne Zustimmung des Urhebers) erhalten haben, ist es wichtig, einige Punkte zu beachten. Erfüllen Sie keinesfalls sofort die Forderungen des Urhebers bzw. von dessen Anwalt (z.B. durch Unterfertigung der Verpflichtungserklärung oder durch Offlineschaltung der Website). Vielleicht liegt gar keine Urheberrechts­verletzung vor. Oft werden auch überhöhte Schaden­ersatz­forderungen gestellt. Nehmen Sie auch keinen direkten Kontakt mit dem Gegner auf, da dies zusätzliche Kosten verursachen kann. Lassen Sie das Aufforderungs­schreiben innerhalb der Ihnen eingeräumten Frist vielmehr von einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.

Ich prüfe für Sie, ob Sie tatsächlich Urheberrechte Dritter verletzt haben und inwieweit die geltend gemachten Forderungen zu Recht bestehen. Übermitteln Sie mir zu diesem Zweck das Auf­forderungs­schreiben. Durch die Kontaktaufnahme mit meiner Kanzlei entstehen noch keine Kosten. Über die Kosten werde ich Sie vor Auftragserteilung in einem kostenlosen Erstberatungsgespräch informieren. In besonders dringenden Fällen (die von Abmahnern gesetzten Fristen sind oft sehr kurz) stehe ich Ihnen auch außerhalb der Bürozeiten unter der Telefonnummer +43 (0)650 – 2420594 zur Verfügung.

Ich unterstütze Sie auch bei der Entwicklung und Gestaltung Ihrer Website und den damit in Zusammenhang stehenden urheberrechtlichen Fragestellungen. Mein Leistungsangebot umfasst dabei auch die rechtssichere Auswahl und Registrierung des Domain-Namens, die Erstellung des Impressums sowie die Prüfung datenschutzrechtlicher Pflichten. Auch außerhalb des Internets spielt das Urheberrecht eine wichtige Rolle und stehe ich Ihnen bei sämtlichen urheberrechtlichen Problemstellungen gerne zur Seite.

Meine Leistungen

  • Unterstützung bei der wirtschaftlichen Verwertung Ihrer Urheberrechte durch Erstellung entsprechender Verträge, wie zB Werknutzungs­verträge.
  • Rechtliche Beratung, damit Sie selbst keine Urheberrechte Dritter verletzen.
  • Bei Verletzung Ihrer Urheberrechte durch Dritte vertrete ich Sie vor sämtlichen österreichischen Gerichten.
Copyright

persönlichlich & individuell beraten

Auf der Suche nach einem Rechtsbeistand Ihres Vertrauens? Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren.
Gemeinsam erarbeiten wir eine individuelle Lösung für Ihr Anliegen. Ich berate Sie gerne!