Das Honorar des Rechtsanwalts

Gesetzliche Grundlagen

Das Honorar kann grundsätzlich frei vereinbart werden. Der Rechtsanwalt kann seine Leistungen in Form eines Pauschal­honorars oder Zeithonorars in Rechnung stellen. Wurde nichts vereinbart, richtet sich die angemessene Entlohnung des Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwalts­tarifgesetz (RATG) und den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK).

Information und Transparenz

Häufig wird gerade durch die rechtzeitige Inanspruchnahme einer Rechtsberatung verhindert, dass später unnötige weitere Kosten entstehen. Daher ist eine erste kurze persönliche oder telefonische Rechtsauskunft kostenlos. Vor Auftragserteilung informiere ich Sie in einem Erstberatungs­gespräch gerne über die vorher­sehbaren Kosten und die Möglichkeiten der Honorierung. So wird zB bei der Errichtung von Verträgen die Vereinbarung eines Pauschal­honorars sinnvoll sein. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie von Anfang an die Höhe der Kosten kennen. Lässt sich hingegen der Umfang der Leistungen nur schwer vorhersagen, bietet sich die Vereinbarung eines Zeithonorars an.

Rechtsschutz­versicherung

Falls Sie über eine Rechtsschutz­versicherung verfügen, werden die Rechtsanwaltskosten möglicherweise von Ihrer Versicherung übernommen. Ich übernehme für Sie die Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutz­versicherung, schildere dieser den Sachverhalt und ersuche um Deckung der jeweiligen Rechtssache. Beachten Sie, dass es Ihnen freisteht, durch welchen Rechtsanwalt Sie sich im Einzelfall vertreten lassen. Die freie Anwaltswahl darf durch Ihre Rechtsschutz­versicherung nicht eingeschränkt werden.