Rechtsverletzungen im Immaterialgüterrecht

Urheberrecht

Sie haben gerade eine schriftliche Aufforderung zur Unterlassung und Zahlung einer hohen Schadenersatzforderung erhalten, weil Sie angeblich fremde Urheberrechte verletzt haben?

Gerade im Internet kommt es häufig zu Urheberrechtsverletzungen. Ein Grund dafür ist, dass viele Internetnutzer glauben, ein Werk sei nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn dies z.B. durch ein Copyright-Zeichen ersichtlich ist. Ob ein Werk (z.B. ein Foto oder ein Liedtext) in Österreich urheberrechtlichen Schutz genießt, hängt jedoch nicht davon ab, ob es mit einem Copyright-Vermerk versehen ist. Das Urheberrecht entsteht vielmehr bereits formfrei kraft Gesetzes mit der Schöpfung des Werks, vorausgesetzt das Werk erfüllt die Voraussetzungen des Urheberrechtsgesetzes. Ob der Urheber sein Werk mit einem Copyright-Vermerk kennzeichnet, ist hingegen für den urheberrechtlichen Schutz ohne Bedeutung.

Wenn Sie eine Unterlassungsaufforderung (in Deutschland heißt es Abmahnung) wegen einer Urheberrechtsverletzung (z.B. wegen Verwendung urheberrechtlich geschützter Fotos ohne Zustimmung des Urhebers) erhalten haben, ist es wichtig, einige Punkte zu beachten. Erfüllen Sie keinesfalls sofort die Forderungen des Urhebers bzw. von dessen Anwalt (z.B. durch Unterfertigung der Verpflichtungserklärung oder durch Offlineschaltung der Website). Vielleicht liegt gar keine Urheberrechtsverletzung vor. 

Rechtsverletzungen im Immaterialgüterrecht

Oft werden auch überhöhte Schadenersatzforderungen gestellt. Nehmen Sie auch keinen direkten Kontakt mit dem Gegner auf, da dies zusätzliche Kosten verursachen kann. Lassen Sie das Aufforderungsschreiben innerhalb der Ihnen eingeräumten Frist vielmehr von einem auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen.

Ich prüfe für Sie, ob Sie tatsächlich Urheberrechte Dritter verletzt haben und inwieweit die geltend gemachten Forderungen zu Recht bestehen. Übermitteln Sie mir zu diesem Zweck das Aufforderungsschreiben.

Gerne vertrete ich Sie auch sowohl außergerichtlich als auch vor sämtlichen österreichischen Gerichten, wenn Ihre Urheber- oder sonstigen Immaterialgüterrechte (wie z.B. Markenrechte) durch Dritte verletzt wurden.

Markenschutz

Sie wollen ein Zeichen, wie zB einen Namen, eine Unternehmensbezeichnung, einen Begriff oder ein Logo schützen lassen?

Durch die Eintragung Ihres Zeichens als Marke im Markenregister genießen Sie einen Markenschutz. Dies hat den Vorteil, dass Dritte ohne Ihre Zustimmung im geschäftlichen Verkehr ein mit der Marke gleiches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen nicht verwenden dürfen, wenn dadurch für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen besteht.

Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, auch einen Domainnamen als Marke im Markenregister eintragen zu lassen, da dem Inhaber durch die Registrierung von Domainnamen nicht automatisch ein Recht an dem im Domainnamen enthaltenen Namen eingeräumt wird. Die Eintragung im Markenregister gewährt dem Domaininhaber einen zusätzlichen Schutz.

Meine Leistungen:

Prüfung, ob bereits eine ähnliche oder gleiche Marke für ähnliche oder gleiche Waren oder Dienstleistungen existiert (Markenrecherche) und Beratung bei der Auswahl der Marke.

Durchführung der Markenanmeldung, falls die Voraussetzungen für eine schutzfähige Marke vorliegen.

Bei Verletzung Ihrer Marken- und Domainrechte durch Dritte vertrete ich Sie vor sämtlichen österreichischen Gerichten.

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Gemeinsam erarbeiten wir eine individuelle Lösung für Ihr Anliegen. Ich berate Sie gerne!