Schadenersatz- und Verkehrsrecht

Durch meine Kooperation mit österreichischen und deutschen Rechtsschutzversicherungen habe ich in den letzten Jahren zahlreiche Mandanten aus dem In- und Ausland in sämtlichen Angelegenheiten des Verkehrsrechts und der Schadensregulierung rechtlich vertreten. Profitieren auch Sie von der Expertise meiner Kanzlei. Auch bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen, z.B. aus einem Autokauf unterstütze ich Sie gerne.

Schadenersatz- und Verkehrsrecht

Verkehrsunfall

Bei Verkehrsunfällen mache ich Ihre Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung geltend. Oft gelingt es schon außergerichtlich, eine Einigung zu erzielen. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die Rechtsanwaltskosten. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, führe ich für Sie das Verfahren vor den österreichischen Gerichten.

Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten im Falle der Kostendeckung von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen, vorausgesetzt der Unfallgegner hat nicht aufgrund des Prozessverlustes ohnehin die Prozesskosten zu bezahlen.

Strafverteidigung

Wie schnell man mit dem Strafrecht in Berührung kommt, zeigt sich häufig bei Verkehrsunfällen. Hat man einen Verkehrsunfall verschuldet und wird hiebei eine Person verletzt, kann dies strafrechtliche Konsequenzen haben und zu einer Vorstrafe führen. Man denke nur an fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Imstichlassen eines Verletzten, Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung usw.

Aufgrund der möglichen strafrechtlichen Folgen ist es wichtig, sich von Anfang an durch einen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Dies gilt selbstverständlich nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch für andere Delikte. Ich vertrete Sie vor Polizei und Gericht, nehme Einsicht in die Akten, begleite Sie zu den Einvernahmen und bereite Sie auf den Prozess vor.
Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, ua darf die Schuld des Beschuldigten nicht als schwer anzusehen sein, hat die Staatsanwaltschaft von der Verfolgung zurückzutreten (Diversion). Dies hat den Vorteil, dass man sich eine Vorstrafe erspart.

Opferschutz

Verwaltungsstrafverfahren

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, können Sie sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen. Als Privatbeteiligter haben Sie zahlreiche Rechte wie zB das Recht, Fragen und Beweisanträge zu stellen. Als Ihr Privatbeteiligtenvertreter mache ich Ihre Ansprüche vor den Strafgerichten geltend.

In den letzten Jahren habe ich zahlreiche Mandanten aus dem In- und Ausland in Verwaltungsstrafverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsübertretungen, Mautvergehen und Fahrerflucht vertreten.

Verwaltungsstrafverfahren

In den letzten Jahren habe ich zahlreiche Mandanten aus dem In- und Ausland in Verwaltungsstrafverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsübertretungen, Mautvergehen und Fahrerflucht vertreten.

Führerscheinentzug

Führerscheinentzüge sind vor allem bei Alkohol am Steuer häufig. In letzter Zeit werden aber auch immer mehr Führerscheine wegen Suchtgiftkonsums, insbesondere THC, entzogen. Dies ist besonders problematisch, da es in Österreich bei Suchtgift im Unterschied zum Alkohol überhaupt keine Grenzwerte gibt. In der Praxis wird, sobald eine Substanz, die unter das Suchtmittelgesetz fällt, nachgewiesen werden kann, in der Regel auf eine Beeinträchtigung geschlossen und der Führerschein entzogen. Der Verwaltungsgerichtshof geht jedoch in neuerer Rechtsprechung davon aus, dass, wenn neben dem sich aus der Blutuntersuchung ergebenden Konsum von potentiell beeinträchtigenden Substanzen im Sinne des § 5 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung weitere mögliche Ursachen (z.B. Übermüdung) für die im Rahmen der klinischen Untersuchung festgestellte Fahruntüchtigkeit ausgeschlossen werden, zu klären ist, ob der Suchtgiftkonsum für sich genommen zu einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit zum Zeitpunkt des Lenkens geführt hat. Es empfiehlt sich daher, in solchen Fällen einen Rechtsanwalt beizuziehen und den Sachverhalt rechtlich prüfen zu lassen. So kann es in Anbetracht der fehlenden Grenzwerte durchaus sein, dass der Fahrzeuglenker trotz der im Blut nachgewiesenen Suchtgiftsubstanzen zum Zeitpunkt der Anhaltung fahrtauglich war.

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